1. Nutzungs- und Weisungsberechtigung

Diese Nutzungsbedingungen stellen Regelungen bereit für die Arbeit mit den zugangsgeschützten Angeboten und Diensten unserer Mediathek (Antares CS/Edupool; Datenverarbeitungsverzeichnis ist im Medienzentrum einsehbar), die nur berechtigten Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sind.

Die Berechtigung kann auch über Schulserverlösungen wie z.B. IServ erteilt werden. Allen Lehrkräften, denen auf Antrag ein Zugang zu unserer Mediathek gewährt wurde, ist es gestattet, ihren Schülerinnen und Schülern pseudonymisierte Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen.

Außerdem finden Sie hier Verleihbedingungen für die Ausleihe von Medien- und Geräten.

Sollten sich die Nutzungsbedingungen ändern, informieren wir Sie schriftlich via hinterlegter E-Mail-Adresse oder durch Aushang im Medienzentrum. Außerdem finden Sie auf dieser Seite immer die aktuellste Fassung der Bedingungen, die Gültigkeit hat.

2. Nutzungsordnung

2.1 Verwendungsbereich der Mediathek-Angebote

Alle Angebote der Mediathek sowie sämtliche dort zugänglichen Dienste, Werkzeuge und Dateien dürfen nur für Bildungszwecke ohne finanzielle bzw. politische Interessen oder Absichten eingesetzt werden. Die Weitergabe von Dateien aus den Mediathek-Angeboten an Dritte (z. B. Filesharing-Portale, Soziale Netzwerke) ist nicht gestattet.

2.2 Benutzerkonten und Profile

Jede berechtigte Lehrkraft erhält von uns personalisierte Zugangsdaten, die aus dem individuellen Benutzernamen sowie Passwort bestehen, welches die Nutzerin oder der Nutzer nach erstmaliger Anmeldung ändern muss. Gemäß den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist es erforderlich, dass das verwendete Passwort in regelmäßigen Abständen neu festlegt wird. Die Vergabe von Zugängen, die von mehr als einer Person genutzt werden, ist nicht zulässig. Nutzerinnen und Nutzer dürfen sich nur unter ihrem persönlichen Nutzernamen anmelden. Sie sind für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter ihrem persönlichen Nutzernamen ablaufen. Die Arbeitsstation, an der sie sich bei Mediathek eingeloggt haben, dürfen sie nicht unbeaufsichtigt lassen. Nach Nutzungsende müssen sie sich von den Mediathek-Angeboten abmelden.

Passwörter sind geheim zu halten. Jede Nutzerin und jeder Nutzer ist dafür verantwortlich, dass nur sie/er allein das persönliche Passwort kennt bzw. ein zugewiesenes Passwort nicht weitergibt.

Das Ausprobieren, das Ausforschen und die Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen und sonstiger Authentifizierungsmittel führen zum Nutzungsausschluss von allen Angeboten der Mediathek. Zugriffe auf fremde Inhalte und Daten der Mediathek-Angebote ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers sind ebenfalls unzulässig und werden bei Bekanntwerden verfolgt. Der Einsatz von Schadsoftware oder Spyware ist untersagt.

2.3 Nutzung der Mediathek

Medien und andere Inhalte der Mediathek dürfen grundsätzlich nur für unterrichtliche bzw. schulische Übungszwecke je nach in den einsehbaren Datenblättern angegebener Lizenzlage genutzt werden.

2.3.1. Nutzung durch Lehrkräfte

Lehrkräfte dürfen Medien der Mediathek in Abhängigkeit von der jeweils angebotenen Nutzungsform als Stream und/oder Download verwenden. Eine Speicherung dieser Medien ist möglich, wenn ein Download oder die Übertragung über eine entsprechende Schnittstelle ermöglicht wird. Auch eine Speicherung auf andere Datenträger ist dann ebenfalls möglich, soweit dies im Rahmen der unterrichtlichen Nutzung erforderlich ist.

Lehrkräfte dürfen Schülerinnen und Schülern i.d.R. Inhalte zur Anfertigung von Seminararbeiten, Referaten usw. auf mobilen Datenträgern in die Hand geben, wobei darauf zu achten ist, dass die Medien nach der Fertigstellung der Arbeit bzw. nach Ablauf des Projektes zurückgegeben bzw. dauerhaft gelöscht werden (z.B. durch Rückgabe oder beaufsichtigter Formatierung des Datenträgers). Mögliche Einschränkung und Erweiterungen von Nutzungsrechten werden auf den Datenblättern der Medien angegeben und sind zu beachten.

2.3.2. Nutzung durch Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler dürfen von ihren Lehrkräften bereitgestellte Medien und interaktive Elemente der Mediathek in Abhängigkeit von der jeweils angebotenen Nutzungsform als Stream und/oder Download verwenden, je nach angebotenen Möglichkeiten. Sie dürfen die Inhalte zur Anfertigung von Seminararbeiten, Referaten und ähnlichem nutzen, wobei zu beachten ist, dass die Medien nach der Fertigstellung der Arbeit bzw. nach Ablauf des Projektes gelöscht werden (z.B. durch Rückgabe oder beaufsichtigter Formatierung des Datenträgers).

Bei der Verwendung von Medien ist stets auf die Angabe der in der Mediathek zur Verfügung gestellten, auf die einzelnen Medien bezogenen Herkunfts- bzw. Quellenangaben und ggf. Lizenzformen (z. B. bei Creative-Commons-Lizenzen) zu achten. Eine etwaige Veröffentlichung auf der Homepage, in einer Printprodukten der Schule, einer öffentlichen Schulveranstaltung oder eine anderweitige Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.

Ausgenommen davon sind lediglich Medien, für die ausdrücklich weiter gehende Nutzungsrechte eingeräumt sind (z. B. Creative Commons). Für diese Nutzungsrechte schließen wir allerdings jegliche Haftung aus, weil sie ohne unsere Kenntnis jederzeit geändert werden können.

Soweit eine Lizenz zeitlich befristet ist, dürfen die Medien der Mediathek in dem beschriebenen Umfang nur für die Dauer des jeweils gültigen Lizenzzeitraumes genutzt werden. Nach Ablauf der Lizenzzeit wird das Medium in der Mediathek nicht mehr abrufbar sein und kann nicht mehr eingesetzt werden. Alle Nutzerinnen und Nutzer sind in diesem Fall verpflichtet, ihre gespeicherten Kopien nach Ablauf der Lizenz zu löschen.

2.4 Nutzung von Lernplattformen

2.4.1 Informationsübertragung ins Internet

Jede Lehrkraft ist verantwortlich für die innerhalb der Mediathek erstellten eigenen Angebote. Es ist verboten, Informationen zur Verfügung zu stellen, die rechtlichen Grundsätzen widersprechen. Dies gilt insbesondere für rassistische, ehrverletzende, beleidigende oder aus anderen Gründen gegen geltendes Recht verstoßende Inhalte. Die Bestimmungen des Datenschutzes sind einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Bekanntgabe von Namen, Adressdaten und Fotografien von Personen.

 2.4.4 Datenvolumen

Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von sehr großen Dateien (z. B. Videos, Grafikdateien oder Audios für unterrichtliche Zwecke mit zu hohem Datenvolumen) ist zu vermeiden. Sollte eine Nutzerin / ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, so sind die Systemverwalter berechtigt, diese Daten zu löschen. Die/Der betroffene Nutzerin/Nutzer wird über einen solchen Eingriff – notfalls nachträglich – selbstverständlich angemessen informiert.

2.4.5 Weitere Regelungen

Der Zugang zu fragwürdigen Informationen im Internet kann aus verschiedenen Gründen nicht immer verhindert werden. Die Lehrkräfte kommen im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht der regelmäßigen Kontrolle ihrer Bereiche in der Mediathek nach.

2.6 Datensicherheit

Alle von der Mediathek erfassten Daten unterliegen dem Zugriff der Systemverwalter und Administratoren vor Ort. Diese können bei dringendem Handlungsbedarf unangemeldet Daten einsehen, löschen oder verändern. Die/Der betroffene Nutzerin/Nutzer wird über einen solchen Eingriff – notfalls nachträglich – angemessen informiert.

Ein Rechtsanspruch auf die Sicherung, Speicherung und Verfügbarkeit persönlicher Daten besteht gegenüber der Mediathek nicht. Nur vom System automatisch erstellte Sicherungen der Mediathek dürfen gespeichert werden. Für Datenverlust durch höhere Gewalt wird nicht gehaftet.

2.7 Verleihbedingungen für Geräte und händische Medien

Der Verleih von händischen Medien und Geräten des Medienzentrums Emsland erfolgt an im Landkreis Emsland ansässige Schulen und außerschulische öffentliche und nichtgewerbliche Bildungseinrichtungen kostenlos.

Eine Liste der erhältlichen Geräte und Medien befindet sich auf unserer Homepage oder ist erhältlich auf Nachfrage am jeweiligen Standort des Medienzentrums.

Der Entleiher hat die Bestimmungen des Urheberrechtes sowie aller weiteren geltenden Gesetze bei der Ausleihe und Nutzung der Geräte und Medien zu beachten und ist selbst für deren Einhaltung verantwortlich.

Die Leihfrist beträgt zur Zeit 14 Tage. Wenn keine Vorbestellungen vorliegen, kann diese nach Absprache verlängert werden. Alle entliehenen Medien und Geräte sind rechtzeitig zurückzugeben. Sollte die entliehene Sache nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden, wird der Entleiher per E-Mail oder telefonisch gemahnt. Im Wiederholungsfalle behält sich das Medienzentrum einen Ausschluss vom Verleih vor. Für den Fall einer nicht erfolgten Zurückgabe nach drei Mahnungen hat der Verleiher die Wiederbeschaffungskosten zu tragen.
Bei einer Rückgabe von defekten oder nicht vollständig zurückgegebenen Sachen trägt der Entleiher die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten ebenfalls. Eine Haftpflichtversicherung trägt bei unentgeltlicher Ausleihe in der Regel keine Kosten!

Der Verleih erfolgt ausschließlich gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung. Allen Sachen liegen Listen der enthaltenen Gegenstände (Lieferumfang) bei.
Noch nicht registrierte Benutzer benötigten vor der ersten Ausleihe eine Vollmacht der beauftragenden Institution. Die beauftragende Institution ist im Sinne dieser Bedingungen Vertragspartner und für Verlust und Schaden haftbar.

Ausgeliehene Medien und technische Geräte dürfen nicht an Dritte weiterverliehen werden.
Entleiher dürfen für den Einsatz von ausgeliehenen Medien oder Geräte keine Gebühr erheben.

Bei Abholung und Wiedergabe erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit und Funktion.
Sollte einer entliehenen Sache eine Speicherkarte beiliegen, muss diese formatiert zurückgegeben werden.

Mit der Unterschrift auf dem Verleihschein bestätigt der Entleiher die Anerkennung der Bedingungen.

3. Zuwiderhandlungen

Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung oder ein Missbrauch des Zugangs zu den Angeboten der Mediathek können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung auch Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

4. Einholen von Einverständniserklärungen

Die Einholung von Einwilligungen von Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Schülerinnen und Schüler ist nicht erforderlich, wenn der Einsatz der Mediathek zum verpflichtenden Bestandteil des Unterrichts an einer Schule oder in einzelnen Klassen oder Kursen der Schule erklärt wird.

Der Nutzerkreis muss allerdings ausschließlich auf die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte der jeweiligen Schule beschränkt sein. Diese Einschränkung muss durch ausreichende und dem Stand der Technik entsprechende technische Vorkehrungen sichergestellt werden:

  • Die Schülerinnen und Schüler nutzen den Anschluss für schulische Zwecke unter Aufsicht von Lehrkräften für schulbezogene Zwecke auf schuleigenen Geräten
  • Die Schule erlaubt den Schülerinnen und Schülern die Nutzung des Internetanschlusses mittels privater Geräte für unterrichtliche Zwecke oder stellt von Lehrkräften unbeaufsichtigte schulische Geräte (beispielsweise Medienecken) für unterrichtliche Zwecke zur Verfügung
  • Ansonsten sollten Lehrkräfte nach aktueller europäischer Rechtsprechung bei Minderjährigen unter 16 Jahren vorher schriftlich die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten einholen, bevor diese zur Nutzung unserer Mediathek berechtigt werden.

5. Haftungsausschluss

Bei inhaltlichen Fehlern oder möglichen Urheberrechtsverletzungen in unserer Mediathek setzen Sie sich bitte umgehend mit uns als Inhalteanbieter in Verbindung. Wir werden uns schnellstmöglich bemühen, auf gütlichem Wege mögliche Fehler zu beseitigen.

Für den technischen Betrieb der Angebote ist die Antares Project GmbH verantwortlich. Für Ausfälle der Mediathek, z. B. durch technische Probleme, Störungen innerhalb des Internets oder während Wartungsarbeiten, kann von unserem Dienstleister keinerlei Haftung übernommen werden.

6. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Meppen, den 30. November 2020